Gelenkarmmarkisen, Kassettenmarkisen, Fallmarkisen, Dachmarkisen, Korbmarkisen und einige Pergolamarkisen dienen in erster Linie zum Schutz vor Sonneneinstrahlung. Darüber hinaus sind sie begrenzt als Regenschutz einsetzbar. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für daraus entstandene Schäden haftet die E.Biasi nicht. Ohne Genehmigung des Herstellers dürfen keine Veränderungen, An- oder Umbauten an den Markisentypen vorgenommen werden.
Markisenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind sofort auszutauschen.
Es dürfen nur vom Hersteller vorgegebene Original-Ersatzteile verwendet werden. Bei fremdbezogenen Teilen ist nicht gewährleistet, dass diese beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.
Zusätzliche Belastungen der Markisen durch angehängte Gegenstände oder durch Seilabspannungen können zu Beschädigungen oder zum Absturz der Markise führen und sind daher nicht zulässig. Montage- und Wartungsarbeiten dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.
Die Firma E.Biasi übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dieser nicht bestimmungsgemäßen
Verwendung entstehen.
Beim Ein- oder Ausfahren die Markise nicht berühren (Gefahr durch Klemmstellen). Das Markisentuch darf nicht betreten werden und nicht durch Fremdkörper belastet werden. An der Markise dürfen keine Spielzeuge, Gegenstände oder Gewichte befestigt werden. Auch das Anlegen von Gegenständen, wie z.B. eine Leiter, ist nicht erlaubt.
Bei Arbeiten im Umkreis der Ausladefläche einer Markise muss die automatische Steuerung (Wind-, Sonnensteuerung mit einer überwachten, vorrangig schaltenden Verriegelungsvorrichtung (z.B. Schlüsselschalter) ausgeschaltet werden, damit die Markise nicht automatikgesteuert ausfahren kann.
Markisen sollten abends und vor einer Abwesenheit eingefahren werden.
Bei Vereisung, Schnee oder starkem Wind dürfen Markisen nicht ausgefahren werden.
Gelenkarmmarkisen und Kassettenmarkisen sind begrenzt als Regenschutz einsetzbar. Die Markise muss dabei vollständig ausgefahren sein und die Mindestneigung beträgt 14° (25%). Die unbeaufsichtigte Nutzung als Regenschutz ist nicht zulässig, da eine Wassersackbildung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Feste Objekt müssen mindestens 40 cm vom Ausfahrbereich des Fallprofils entfernt sein.
Sollte das Markisentuch feucht oder sogar nass geworden sein, muss die Markise sobald wie möglich zum Trocknen des Markisentuches ausgefahren werden (Gefahr der Flecken- und Schimmelbildung, Beschädigung des Markisenstoffes und der Nähte)
Eine sichere und gefahrlose Nutzung der Markisen kann nur gewährleistet werden, wenn die Anlage regelmäßig geprüft und gewartet wird.
Die Markise ist regelmäßig auf Anzeichen von Verschleiß und Beschädigungen an Bespannung und Gestell zu untersuchen. Sollten Beschädigungen festgestellt werden, so ist der Fachhändler oder ein geeignetes Serviceunternehmen mit der Reparatur zu beauftragen. Reparaturbedürftige Gelenkarmmarkisen dürfen nicht verwendet werden.
Geeignete Aufstiegshilfen benutzen und Antriebsmotor stromlos schalten!
Zur Reinigung sollten keine Hochdruckreiniger sowie Scheuermittel- und Scheuerschwämme verwendet werden!
Lösungsmittel wie Alkohol oder Benzin dürfen nicht benutzt werden!
Mit einer weichen Bürste oder einem Handfeger können Verschmutzungen von der Markise entfernt werden.
Das Markisentuch mit einem flüssigen Feinwaschmittel reinigen und mit kaltem Wasser gründlich nachspülen.
Das Gestell der Markise kann mit einem handelsüblichen Reiniger gesäubert und mit einem feuchten Tuch abgewischt werden. Das Markisentuch muss nach der Reinigung trocknen.
Je nach Qualität des Produktes werden Markisen nach DIN EN 13561 in Windwiderstandsklassen eingeteilt. Je höher die Windklasse, desto hochwertiger das Produkt.
Windklasse | Windstärke | Windgeschwindigkeit |
Klasse 0 | - | Produkt ungeprüft oder ungeeignet |
Klasse 1 | 4 (nach Beaufort-Skala) | 20 - 27 km/h |
Klasse 2 | 5 (nach Beaufort-Skala) | 28 - 37 km/h |
Klasse 3 | 6 (nach Beaufort-Skala) | 38 - 48 km/h |